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Leichte Sprache
Jede Person hat das Recht auf Information (gemäss UN-BRK, Art. 21). Für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung ist die Leichte Sprache wichtig.
Deswegen werden die Texte in Leichter Sprache verfasst oder übersetzt. Somit gelangen die Personen im HPV Rorschach an wichtige Informationen.
Die Fachstelle Selbstvertretung wendet die Leichte Sprache im Alltag bei Sitzungen und Texten an. Ausserdem setzt sich die Fachstelle Selbstvertretung auch ausserhalb des HPV Rorschachs für die Leichte Sprache ein.
Zum Beispiel konnte so in der Bibliothek Rorschach eine Lese·ecke mit Büchern in Leichte Sprache eingerichtet werden.
Regelmässig treffen sich Selbstvertretende und Unterstützungs·personen mit anderen Interessierten aus der Schweiz im Netzwerk Leichte Sprache.
Wir bieten im HPV auch die Überprüfung der übersetzten Texte an.
Das heisst: Texte in Standard·sprache werden vom Sprachbüro AS von Andrea Sterchi in Leichte Sprache übersetzt (http://www.as-sprachbuero.ch/)
Danach werden die Texte von Selbstvertretenden im HPV überprüft:
Sind die Texte verständlich?
Braucht es weitere Erklärungen?
Im HPV wurden bisher zahlreiche externe Texte überprüft, wie zum Beispiel:
- BehiG (Behinderten·gleichstellungs·gesetz) für den Kanton Wallis
- diverse Texte für die Webseite vom Kanton St. Gallen (https://www.sg.ch/ueber-den-kanton-st-gallen/portraet-des-kantons-st-gallen-in-leichter-sprache.html
- SVA-Merkblatt «Rückvergütung von Behinderungs·kosten und Krankheits·kosten»
- das FHS Kulturzyklus·programm
- ein Ferienflyer von Procap
- ein kantonales Leitbild
Im HPV werden ausserdem interne Dokumente übersetzt:
- Sexual·konzept
- die Haus·ordnung
- Übersicht HPV
- das Organigramm
- aktuelle Informationen
- Protokolle von Selbstvertretungs·gruppen
- Regeln für die Nachtwache und vieles mehr.